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Regress

Um sicherzustellen, dass das System der Gesetzlichen Krankenversicherung bezahlbar bleibt sind auch die Krankenkassen verpflichtet Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei einzelnen Ärzten und zu deren Verordnungsverhalten durchzuführen. Ärzte, die Arznei- oder Heilmittel in zu hohen Mengen verordnen, können dafür in Regress genommen werden. Das heisst, dass die Kassen die Kosten für die unwirtschaftlich verordneten Arznei- und Heilmittel zurückfordern […]