Um sicherzustellen, dass das System der Gesetzlichen Krankenversicherung bezahlbar bleibt sind auch die Krankenkassen verpflichtet Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei einzelnen Ärzten und zu deren Verordnungsverhalten durchzuführen. Ärzte, die Arznei- oder Heilmittel in zu hohen Mengen verordnen, können dafür in Regress genommen werden. Das heisst, dass die Kassen die Kosten für die unwirtschaftlich verordneten Arznei- und Heilmittel zurückfordern können. Obwohl viele Ärzte bei der Verordnung von Cannabis einen Regress fürchten, ist nach Aussagen der Krankenkassen dieses Risiko gering. Gerade bei der aufwendigen Antragsstellung zur Kostenübernahme wird der Sachverhalt (medizinische Notwendigkeit/geeignete Therapieform/Wirtschaftlichkeit) bereits vor einer Genehmigung eingehend geprüft.