Hintergrund: Warum wir geklagt haben
Vor vier Jahren haben wir – The Botanicals Konstanz GmbH, eine Tochtergesellschaft der TB Farming AG, gemeinsam mit weiteren Antragstellern eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Ziel dieser Klage war es, die Verkehrsfähigkeit von unverarbeiteten Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis nach Art. 34 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) rechtlich zu klären.
Der Grundsatz des freien Warenverkehrs in der EU ist fundamental für den Binnenmarkt. Dennoch wurden in Deutschland CBD-Blüten aus Nutzhanf systematisch aus dem Markt gedrängt – mit Verweisen auf nationale Regelungen, die dem europäischen Recht widersprechen. In Ländern wie Österreich, Belgien und Luxemburg sind derartige Produkte hingegen frei verkehrsfähig. Diese widersprüchliche Rechtslage führte zur Einreichung der Klage.
Der konkrete Fall
Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland mit der zentralen Frage: Darf Deutschland den Import von unverarbeiteten Nutzhanfblüten blockieren, während diese in anderen EU-Staaten frei verkauft werden dürfen?
Konkret geht es um die geplante Einfuhr von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis durch die Firma Buddy Belgium aus Belgien. Diese Blüten wurden zuvor aus der Schweiz von der TB Farming AG (Vormals The Botanicals AG) importiert.
Warum das Urteil so wichtig ist
Sollte das Verwaltungsgericht Braunschweig unserer Argumentation folgen, könnte dies einen wegweisenden Präzedenzfall für die gesamte EU schaffen. Die Entscheidung würde nicht nur den Handel mit Nutzhanf innerhalb Europas liberalisieren, sondern auch für dringend benötigte Rechtssicherheit in der Branche sorgen.
Ein positives Urteil könnte dazu beitragen, dass Unternehmen in Deutschland endlich ohne Angst vor Repressionen legale CBD-Produkte vertreiben können – unter Berücksichtigung einheitlicher EU-Richtlinien.
Wir erwarten mit Spannung das Urteil und werden über die weiteren Entwicklungen berichten.
Pressemitteilung TB Farming AG: herunterladen