Im Labor können in chemischen oder biochemischen Synthesereaktionen Moleküle hergestellt werden, die den in der Cannabispflanze vorkommenden ähneln, entsprechen oder auch völlig neue Strukturen haben. Diese Moleküle weisen Gemeinsamkeiten auf, da sie unter anderem an die körpereigenen Cannabinoid-Rezeptoren binden können. Einige synthetische Cannabinoide unterliegen noch nicht dem Betäubungsmittelgesetz und können kostengünstig hergestellt werden. Dadurch wurden vermehrt CBD-Blüten, Fake-Haschisch und Marihuana entdeckt, die mit solchen synthetischen Cannabinoiden versetzt waren. Die unberechenbare Wirkung dieser künstlichen Moleküle, die oft unwissentlich konsumiert werden, stellt eine ernste Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar. Durch den unbewussten Konsum synthetischer Cannabinoide wurden bereits einige Todesfälle registriert. Im Gegensatz dazu ist es nahezu unmöglich, lebensbedrohliche Überdosierungen mit natürlichen pflanzlichen Cannabinoiden aus Cannabis zu erreichen. Das NpSG (Neue psychoaktive Stoffe Gesetz) versucht, strafgesetzliche Folgen durch solche Gesetzeslücken im Betäubungsmittelgesetz zu umgehen.