Das „Neue Rezeptur-Formularium“ (NRF) ist das Standardwerk von der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände herausgegebenes Sammelwerk, in dem Formeln, Standardisierungen und apothekengerechte Herstellungstechniken von Arzneimitteln erfasst sind. Damit erfüllt es eine wichtige Funktion in der pharmazeutischen Qualitätssicherung von Rezepturarzneimitteln.
Im Bereich Medizinalcannabis sind vor allem die folgenden NRF-Vorschriften von Bedeutung:
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Dronabinol-Kapseln 2,5 mg / 5 mg / 10 mg (NRF 22.7.)
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Ölige Dronabinol-Tropfen 25 mg/ml (NRF 22.8.)
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Ölige Cannabidiol-Lösung 50 mg/ml / 100 mg/ml (NRF 22.10.)
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Ölige Cannabisölharz-Lösung 25 mg/ml Dronabinol (NRF 22.11.)
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Cannabisblüten zur Inhalation nach Verdampfung (NRF 22.12.)
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Cannabisblüten in Einzeldosen zur Inhalation nach Verdampfung (NRF 22.13.)
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Cannabisblüten zur Teezubereitung (NRF 22.14.)
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Cannabisblüten in Einzeldosen 0,25g/0,5g/0,75g/1g zur Teezubereitung (NRF 22.15.)
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Ethanolische Dronabinol-Lösung 10 mg/ml zur Inhalation (NRF 22.16.)
Wenn die Cannabisblüten in der Apotheke zerkleinert werden sollen, gibt der Arzt bei der Verordnung die entsprechende NRF-Vorschrift an.