Die meisten Arzneimittel werden heutzutage in großen Mengen vorgefertigt und gelangen als fertige Produkte in den Handel. Es gibt jedoch auch Medikamente, die in Apothekenlaboren aufgrund ärztlicher Verordnungen individuell für einzelne Kunden hergestellt werden. Diese speziellen Präparate werden als Magistralrezepturen bezeichnet.
Gemäss dem Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG, 2019) wird eine Magistralrezeptur wie folgt definiert:
„Arzneimittel, die in einer öffentlichen Apotheke oder in einer Spitalapotheke in Ausführung einer ärztlichen Verschreibung für eine bestimmte Person oder einen bestimmten Personenkreis oder für ein bestimmtes Tier oder einen bestimmten Tierbestand hergestellt werden (Formula magistralis); gestützt auf eine solche Verschreibung kann das Arzneimittel in der öffentlichen Apotheke oder der Spitalapotheke ad hoc oder defekturmässig hergestellt, aber nur auf ärztliche Verschreibung hin abgegeben werden.“
Die Herstellung von Magistralrezepturen kann auch von Betrieben mit einer entsprechenden Herstellungserlaubnis, wie beispielsweise spezialisierten Laboren (Lohnherstellung), durchgeführt werden.
Die Notwendigkeit zur Herstellung ergibt sich oft daraus, dass das gewünschte Medikament nicht im Handel erhältlich ist oder die gewünschte Darreichungsform oder Dosierung nicht verfügbar ist. Dies kann auf verschiedene Gründe zurückzuführen sein, beispielsweise auf die Nichtverfügbarkeit des Medikaments, das Einstellen der Produktion, den Off-Label-Gebrauch oder die mangelnde wirtschaftliche Rentabilität. Auch unverträgliche Hilfsstoffe können eine Rolle spielen. In einigen Fällen werden Magistralrezepturen nicht mehr benötigt, weil ein neues Fertigarzneimittel zugelassen wurde.
Besonders wichtig sind Magistralrezepturen traditionell in der Dermatologie, in der Krankenhauspharmazie und in der Kinderheilkunde. Oftmals fehlen kindgerechte Medikamente wie niedrig dosierte Tropfen, Zäpfchen und Säfte.
In Deutschland wird auch der Begriff „Individualrezepturen“ verwendet, insbesondere wenn keine offiziell geprüfte Herstellungsvorschrift vorliegt.
Magistralrezepturen erweitern die Flexibilität in der Arzneimitteltherapie, da individuelle Zubereitungen für Patienten verordnet werden können, für die keine behördliche Zulassung besteht. Zu den Nachteilen gehören der aufwendige und teilweise kostspielige Herstellungsprozess sowie die eingeschränkte Verfügbarkeit solcher Präparate.